Bauleitplanung

Stellungnahmen

Der NABU Bremerhaven-Wesermünde wird bei Verfahren der Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) beteiligt. Das bedeutet insbesondere, dass der NABU gegenüber den Kommunen Stellungnahmen zu den Vorhaben abgibt und so den Belangen des Naturschutzes Gehör verleiht.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 BauGB) steht es jedem offen, sich zu einer Bauleitplanung zu äußern.


Bei der Beteiligung kann zwischen der frühzeitigen Beteiligung ( §3 Abs. 1 BauGB) und der eigentlichen Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) unterschieden werden. Die frühzeitige Beteiligung steht am Anfang eines Bauleitverfahrens. Oftmals sind zu diesem Zeitpunkt noch etliche Details offen. Die eigentliche "Beteiligung" geschieht später im Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt liegt ein vollständiger Planungsentwurf vor.


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Bremerhaven

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Geestland

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Loxstedt

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Schiffdorf

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Wurster Nordseeküste

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